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Bundeskabinett: Abschaffung der Gasspeicherumlage

Bundeskabinett: Abschaffung der Gasspeicherumlage
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 beschlossen. Diese Maßnahme soll Haushalte und Unternehmen um rund 3,4 Milliarden Euro entlasten, da die Finanzierung der Gasspeicher künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen soll. Die Gasspeicherumlage wurde 2022 in Folge des Ukraine-Kriegs eingeführt, um die Kosten für die Gasspeicherbefüllung zu decken, was sich nun angesichts der entspannteren Energiemärkte und gut gefüllten Speicher nicht mehr nötig ist.
Aktuell zahlen Gaskunden noch 0,289 ct/kWh. Diese Umlage gilt bis 31.12.2025.
Ab dem 01.01.2026 beträgt sie 0,00 ct/kWh, das heißt: spürbare Entlastung bei den Gasrechnungen.

Die offenen Kosten aus der Energiekrise 2022, werden künftig vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, ohne zusätzliche Umlagen auf den Gaspreis.
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